Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Garten- und Landschaftsbau Ben Freter
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Leistungen
Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau an. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuell erteilten Auftrag oder Angebot.
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber zustande. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Preise und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt entweder auf Stundenbasis oder pauschal gemäß Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
4a. Zahlungsbedingungen und Skonto
Zahlungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, im Voraus (Vorkasse) und ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich im Angebot oder auf der Rechnung gewährt wurde. Bei Zahlung per Vorkasse wird grundsätzlich kein Skonto gewährt.
Lieferungen und Materialien
Lieferungen von Pflanzen, Baumaterialien oder anderen Gegenständen erfolgen nach Absprache. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich zugesagt.
Ausführungsfristen
Vereinbarte Ausführungsfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin zugesichert wurde. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse verlängern die Frist angemessen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer Zugang zur Baustelle zu gewähren sowie erforderliche Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Abnahme
Nach Fertigstellung wird das Werk gemeinsam abgenommen. Etwaige Mängel sind bei der Abnahme schriftlich zu protokollieren. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung abnimmt oder nutzt.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, sofern gesetzlich keine längere Frist vorgeschrieben ist.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.